Anmeldung eines Hundes - Alles rund ums Thema Hund

Der NÖ Lantag hat einen Novelle zum NÖ Hundehaltegesetz beschlossen, die ab dem 1. Juni 2023 in Kraft tritt.

Durch die Änderungen sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Mensch und Hund erhöht und die Gesellschaft vor unüberlegten Anschaffungen geschützt werden.

Bei der Neuanmeldung von Hunden ab dem 1. Juni 2023 bei einer Gemeinde in Niederösterreich sind unter anderem folgende Neuerungen zu beachten:

  • Sachkundenachweis: Der Sachkundenachweis beinhaltet einen Theoriekurs, dieser soll dem Hundehalter bzw. der Hundehalterin Grundkenntnisse über die Hundehaltung vermitteln. Dieser Theoriekurs ist mit drei Stunden festgelegt und mus bei einem Tierarzt und bei einer fachkundigen Person absolviert werden.
  • Haftpflichtversicherung: Auch eine Haftpflichtversicherung ist vor Anmeldung abzuschließen. Die bisherige Versicherungssumme von € 250.000,- wurde auf € 750.000,- angehoben. Jene Personen, die bereits einen Hund halten, haben binnen zwei Jahren (bis spätestens 1. Juni 2025) den Nachweis einer (angepassten) Haftpflichtversicherung zu erbringen.
  • Obergrenze von Tieren: Es wurde eine Obergrenze von 5 Hunden (bzw. 2 Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial) pro Haushalt festgelegt. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung ist ein Hundehalteverbot auszusprechen.

Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landes NÖ