Wichtig ist, dass dieses Formblatt unterschrieben an den zuständigen Entscheidungsträger zurückgesandt wird.
Bei Anträgen auf Gewährung eines Pflegegeldes wird zur Feststellung des Pflegebedarfes eine ärztliche Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuches durchgeführt. Bei Erhöhungsanträgen kann diese Begutachtung auch durch eine diplomierte Pflegefachkraft durchgeführt werden.
Aufgrund des Gutachtens trifft die zuständige Stelle die Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie Pflegegeld erhalten werden, und teilt Ihnen dies in Form eines Bescheides mit.